Klasse A | Fahrschule Knicker
Motorrad- & Rollerführerschein
Fahrerlaubnisklasse A
Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Der Führerschein der Klasse „A“ schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein der Klasse A2 schließt die Klassen AM & A1 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Der Führerschein der Klasse A1 schließt die Klasse AM mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Fahrerlaubnisklasse B196
Erfahrene Autofahrer haben mit der Führerscheinerweiterung B196 eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, zu fahren.
Vorraussetzung für die Erweiterung:
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt.
Theorie: 4 theoretische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten
Fahrschule Paderborn
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